Teilnahmebedingungen / Ausschreibung 333-MINUTEN-RALLYE 2024

Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrzeuge, deren Baujahr vor dem 31.12.1993 datiert und die über eine Straßenzulassung verfügen. Die Teilnahme erfolgt auf Einladung des Veranstalters zu den nachgenannten Bedingungen. Die Teilnehmerzahl ist auf 90 Fahrzeuge begrenzt. Die Vergabe der Startplätze und der Versand der Nennbestätigung erfolgt nach dem Nennschluss (22.05.2024), zudem behält sich der Veranstalter ein Auswahlverfahren vor.

Nenngeld
Die Nennung / Das Nenngeld beträgt für ein Fahrzeug (1 Fahrer / 1 Beifahrer) 340,30 € (inkl. geltender MwSt.).

In diesem Betrag sind folgende Leistungen enthalten:

  • Startgebühr
  • Roadbook
  • Präsentation der Teilnehmerfahrzeuge
  • 2 Startnummern und 1 Rallye-Schild pro Fahrzeug
  • Mittagsrast inkl. Getränken
  • Buffet bei der Abendveranstaltung inkl. Getränken

Bitte melden Sie zusätzliche Teilnehmer oder Gäste in einer gesonderten Email/in einem gesonderten Fax an. Teilnehmer (auf der Rückbank) zahlen pauschal 60,00 €; Gäste, die ausschließlich die Abendveranstaltung besuchen möchten pauschal 35,00 €; Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind nach vorheriger Anmeldung kostenfrei.

Voraussetzung für die Anmeldung
Voraussetzung für die Berücksichtigung der Anmeldung ist der Eingang der Nennung bis zum 22.05.2024 nebst Entrichtung des Nenngeldes innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Nennung (hierzu erfolgt keine eigene Zahlungsaufforderung).

Überweisung bitte auf:

  • imm GmbH
  • Commerzbank/Dresdner Bank AG
  • IBAN DE48 7008 0000 0926 6690 00
  • BIC/SWIFT DRESDEFF700
  • Verwendung: Nenngeld 333-Minuten-Rallye

Nenngeld ist Reuegeld! Sollte der Teilnehmer keinen Startplatz erhalten, wird das Nenngeld umgehend retourniert.

1. ORGANISATION

Pascal Kapp Rallye-Team
c/o imm impression merchandise marketing GmbH
ASP: Pascal Kapp
Industriestraße 18
82110 Germering

Telefon: 089 84 20 84 oder 089 45 20 685-0
Fax: 089 452 06 85-18
E-Mail: info@pascal-kapp.de
Web: www.pascal-kapp.de/rallye

2. BESCHREIBUNG DER VERANSTALTUNGEN

Die Rallyes des Pascal Kapp Rallye-Teams sind Ausfahrten für klassische Automobile bis zum Baujahr 1993 (jüngere Fahrzeuge auf Nachfrage möglich). Hierbei kommt es nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Auf der gesamten Strecke gilt die Straßenverkehrsordnung. Das gilt auch für abgesperrte Strecken, Flächen und Grundstücke. Darüber hinaus gelten auf Privat- und Trainingsgeländen die dort vorgeschriebenen Regeln. Außerdem müssen sich alle Teilnehmer auch an zusätzliche Vorschriften halten. Dazu gehört unter anderem die Pflicht zur Mitführung von entsprechenden Warnwesten, einem Warndreieck sowie dem obligatorischen Erste-Hilfe-Set. Die Teilnahme erfolgt auf Basis der entsprechenden Bestimmungen (siehe dazu Punkt 2.1).

2.1 Bestimmungen der Veranstaltung

  • Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland
  • Bestimmungen und Auflagen der genehmigenden Behörden
  • Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung sowie eventuelle Bulletins

3. ABLAUF DER VERANSTALTUNGEN

3.1 Ausgabe der Unterlagen (Rallyebüro)
Hier erhalten die Teilnehmer:

  • Roadbook
  • Startnummern und Rallyeschilder
  • Sponsoren-Präsente

Hier müssen auch letzte Änderungen, wie Fahrzeugwechsel und/oder Fahrerwechsel angegeben werden.

3.2 Technische Abnahme
Nach Ausgabe der Unterlagen kann eine technische Abnahme (Funktionstest Fahrzeug) stattfinden. Hier müssen folgende gültige Unterlagen vorgelegt werden:

  • Führerschein des Fahrers
  • Personalausweis des Fahrers
  • Fahrzeugpapiere
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (bei ausländischen Fahrzeugen)
  • evtl. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (siehe auch 9.2)

In Deutschland zugelassene Fahrzeuge der Teilnehmer müssen mit den gesetzlich geforderten Mindestversicherungssummen versichert sein. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen eine Mindest-Haftpflichtversicherung von 1.000.000 € pauschal besitzen. Mit der Abgabe der Nennung erklären die Fahrer, dass für das gesamte Fahrzeug eine dieser Vorschriften entsprechende Versicherung uneingeschränkt besteht.

3.3 Anbringung der Startnummern
Die Startnummern müssen gut sichtbar an den Wagenflanken (rechts/links) angebracht werden. Sind kleine Startnummern vorhanden, müssen diese zusätzlich sichtbar an der Wagenfront angebracht werden. Diese Nummern dienen der leichteren Identifizierung des Fahrzeugs durch Streckenposten und Zeitnehmer.

3.3 Fahrerbesprechung
Die Fahrerbesprechung findet 30 Minuten vor dem Start statt. Die Teilnahme ist verpflichtend.

3.4 Start
Die Fahrzeuge werden in Minuten-Abständen gestartet. Änderungen der Startzeiten durch den Veranstalter sind jederzeit möglich.

4. FAHRZEUGE

4.1 Klasseneinteilung
Es gibt keine gesonderten Klassen. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Sonderpokale zu vergeben. Jeder Starter unterzieht sich einem Koeffizienten-System, der einen baujahrsspezifischen Bonus beinhaltet.
Bei zeit- oder gleichmäßigkeitsrelevanten Sonderprüfungen (z. B. Lichtschrankenprüfungen), werden die erreichten Punkte mit dem Baujahrsfaktor dividiert.

4.2 Fahrzeugvorschriften
Zugelassen sind alle Automobile, die den Vorschriften der StVZO der BRD entsprechen. Dazu gehören auch schwarze Saisonkennzeichen und Oldtimerzulassungen als H-Kennzeichen sowie rote 07er-Nummern (Oldtimerwechselkennzeichen) und 06er-Nummern, die als Übergangsregelung zur 07er-Nummer ausgehändigt wurden. Ausländische Kennzeichen sind ebenfalls zugelassen, sofern die Fahrzeuge ebenfalls den Anforderungen der StVZO der BRD entsprechen. Nicht zugelassen sind 06er-Nummern (Händlerkennzeichen) sowie Tageszulassungen.

4.3 Technische Hilfsmittel und Messgeräte
Technische Hilfsmittel/Messgeräte unterliegen keinerlei Angabepflicht oder Einschränkungen. Um den Charakter der Veranstaltung zu unterstreichen, sind jedoch zeitgenössische Ausführungen (z. B. mechanische Zeitmesser) grundsätzlich wünschenswert.
AUSNAHME: Zur Lösung von Fragebögen o. ä. sind internetfähige Geräte (Handys, Tablets, etc.) NICHT zu gelassen.

4.4 Fahrzeugwechsel
Ein Fahrzeugwechsel ist möglich, muss aber beim Veranstalter angezeigt werden. Über die Startberechtigung entscheidet der Veranstalter. Gleiches gilt für etwaige Fahrer-/Beifahrerwechsel.

4.5 Zugelassene Teams
Zugelassen sind alle historischen Fahrzeuge, die den Bestimmungen dieses Reglements entsprechen. Repliken werden nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt. Ein Fahrzeug besteht grundsätzlich aus zwei Personen. Weitere Mitfahrer sind vorab zu melden. Weitere Lizenzen oder Erlaubnisse sind nicht erforderlich. Die Teilnahme erfolgt auf Einladung durch den Veranstalter.

4.6 Werbung am Auto
Großflächige Werbung am Auto ist nur bei vorheriger Absprache/Genehmigung durch den Veranstalter möglich. Sie darf nicht anstößig sein und/oder sich gegen die Interessen der Veranstaltung und/oder des Veranstalters richten. Im Zweifel entscheidet der Veranstalter nach Absprache mit dem Team vor Beginn der Veranstaltung über die Zulässigkeit. Veranstalterwerbung ist verpflichtend.

5. NENNUNG

Für die Rallyes des Pascal Kapp Rallye-Teams sind Nennungen ausschließlich mit dem Nennformular möglich. Diese müssen spätestens bis zum Nennschluss vorliegen. Onlinenennung gilt mit Abschicken des Nennformulars. Es werden nur vollständig ausgefüllte und bezahlte Nennungen (siehe auch Punkt 5.2) inklusive Foto vom Fahrzeug bearbeitet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Nennungen werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Veranstalter behält sich vor, die Nennlisten früher zu schließen. Veröffentlichungen in vorläufigen Starterlisten zählen nicht als finale Startzusage und können jederzeit zurückgezogen werden. Dies bedarf keinerlei Begründung. Eine Rücküberweisung des Startgeldes gilt als Teilnahmeausschluss. Die finale Nennbestätigung erhalten die Teilnehmer nach Nennschluss.

5.1 Zustimmung
Mit der Abgabe der Nennung akzeptieren alle Teams/Fahrer/Beifahrer die Bestimmungen der Veranstaltungs-Ausschreibung.

5.2 Nenngeld – Nennschluss
Die Höhe des Nenngeldes (inkl. geltender MwSt.) sowie der Nennschluss werden auf der Homepage veröffentlicht.

Das Nenngeld ist innerhalb von 2 Wochen nach Nennung per Überweisung auf folgendes Konto zu zahlen:

imm GmbH
Commerzbank/Dresdner Bank AG
IBAN DE48 7008 0000 0926 6690 00
BIC/SWIFT DRESDEFF700
Verwendung: Nenngeld [jew. Veranstaltung]

5.3 Absage durch den Teilnehmer
Bei Absage des Teilnehmers kann das Nenngeld nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückbezahlt werden (Nenngeld ist Reuegeld!).
Bei Absage durch den Teilnehmer behält sich der Veranstalter folgende Bearbeitungspauschalen vor:

  • Absage ab 45 Tage vor VA: Rücküberweisung des Nenngeldes abzüglich 50,00 €
  • Absage ab 30 Tage vor VA: Rücküberweisung des Nenngeldes abzüglich 100,00 €
  • Absage ab 14 Tage vor VA: Keine Rückerstattung des Nenngeldes

Eine Weitergabe des Startplatzes ist generell möglich, bedingt aber die Zustimmung des Veranstalters, wobei das Fahrzeug dem Reglement entsprechen muss.

5.4 Rückzug der Nennung
Ein Rückzug der Nennung muss schriftlich erfolgen. Das Nenngeld wird unter folgenden Umständen vollständig zurückgezahlt:

  • bei Ablehnung der Nennung durch den Veranstalter
  • bei Absage der Veranstaltung

Weitere Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

5.5 Versand der Nennbestätigungen und Absagen
Die Nennbestätigung erfolgt per Mail nach dem Nennschluss.

5.6 Leistungen
Im Nenngeld sind folgende Leistungen enthalten:

Startgebühr

Roadbook

  • Präsentation der Teilnehmerfahrzeuge
  • 2 Startnummern / ggf. zusätzliche kleine Startnummer für die Wagenfront
  • 1 Rallyeschild
  • Mittagsrast inkl. Getränken
  • Kaffeepause inkl. Getränken (wo vorgesehen)
  • Abendveranstaltung inkl. Getränken

5.7 Daten
Mit Abgabe der Nennung stimmt der Teilnehmer zu, dass er vom Pascal Kapp Rallye-Team per Newsletter/Mail über die aktuelle sowie über zukünftige Rallyes informiert wird. Zur Abmeldung von diesem Newsletter genügt eine formlose Mail an info@pascal-kapp.de oder die Nutzung des Abmeldebuttons. Mit der Nennung zur Verfügung gestellte Handy-Nummern werden während der Rallye genutzt, um kurzfristige Strecken-Änderungen (wegen Straßensperrung o. ä.) per SMS zu übermitteln.

– Welche Daten von Ihnen werden von uns verarbeitet? Und zu welchen Zwecken?
Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Nennung zugesendet haben, um Ihre Nennung zu prüfen und die Rallye durchzuführen.

– Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Bewerbungsverfahren ist primär § 26 BDSG in der ab dem 25.05.2018 geltenden Fassung.
Sollten die Daten nach Abschluss der Rallye ggf. zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Art. 6 DSGVO, insbesondere zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgen. Unser Interesse besteht dann in der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.

– An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?
Ihre Daten werden nach Eingang Ihrer Nennung von uns gesichtet. Im Unternehmen haben grundsätzlich nur die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Rallye benötigen werden.

– Wo werden die Daten verarbeitet?
Die Daten werden ausschließlich in Rechenzentren der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet.

– Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir dann ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.
Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.
Ferner haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gleiches gilt für ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

– Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

6. MEDIEN

6.1 Medien-Berichterstattung
Mit der Abgabe der Nennung geben die Teams/Fahrer/Beifahrer ihr Einverständnis, dass der Veranstalter alle während der Veranstaltung gemachten Berichte inklusive aller Fotos und Filme uneingeschränkt nutzen kann. Weiterhin geben die Teams/Fahrer/Beifahrer mit der Nennung ebenso ihr Einverständnis zur Veröffentlichung des eingereichten Fotos vom Wettbewerbsfahrzeug sowie der Startliste inkl. Namen, Wohnort, Nationalität von Fahrer und Beifahrer sowie der Fahrzeugdaten. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder gegenüber anderen berichtenden Medien können nicht geltend gemacht werden.

7. WERTUNG/SONDERPRÜFUNGEN

7.1 Roadbook
Das Roadbook wird vor dem Start im Rallyebüro ausgegeben. Die gesamte Strecke wird mit Hilfe von Chinesenzeichen und Kartenskizzen wiedergegeben. Im Roadbook gibt es Kilometer- und Meilenangaben. Für die Streckenfindung und Wertungsprüfungen ist kein spezielles Mess-Equipment notwendig.

7.2 Öffnung und Schließung der Sonderprüfungen / Durchfahrtskontrollen
Die Sonderprüfungen öffnen spätestens 10 Minuten vor der errechneten Ankunftszeit des ersten Fahrzeugs und schließen spätestens 15 Minuten (Karenzzeit) nach der errechneten Ankunftszeit des letzten Fahrzeugs. Hat ein Teilnehmer die Sonderprüfung innerhalb dieses Zeitfensters nicht erreicht, so gilt die Kontrolle als nicht angefahren.

7.3 Bordkarten
Die Bordkarten werden am Start ausgehändigt. Auf den Bordkarten sind die Startnummer sowie die Startzeit vermerkt. Bei der Einfahrt zur Mittags- bzw. Kaffeepause (wo vorgesehen) werden die Bordkarten abgegeben und neue Bordkarten mit der Startzeit nach den Pausen ausgehändigt. Teilnehmer dürfen nur Felder ausfüllen, die nicht mit dem Vermerk „NUR für ORGA!!!“ gekennzeichnet sind. Fremde Eintragungen in den Feldern „NUR für ORGA!!!“ werden mit Strafpunkten gewertet. Bordkarten, die nicht wieder abgegeben werden, können für die Wertung nicht berücksichtigt werden.

7.3 Ankündigung einer Sonderprüfung
Sonderprüfungen werden immer durch ein Kontrollschild (am Straßenrand) mit einer roten Fahne angekündigt.

8. FAHRVORSCHRIFTEN

8.1 Verkehrsregeln
Mit der Abgabe der Nennung verpflichten sich alle Fahrer, während der gesamten Rallye die geltenden Straßenverkehrsvorschriften einzuhalten. Im Falle der Nichteinhaltung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer im schlimmsten Fall ganz aus der Veranstaltung auszuschließen.

8.2 Streckensperrungen
Im Falle einer Streckensperrung folgen die Teilnehmer der Umleitungsbeschilderung, bis sie sich wieder auf der Originalstrecke befinden. Wird der Veranstalter rechtzeitig von einer Streckensperrung in Kenntnis gesetzt, so wird die geänderte Route mit „Pascal Kapp Rallye-Team“-Richtungspfeilen gekennzeichnet oder durch Anweisungen/Bulletins des ORGA-Teams erklärt. Sollten sich Abschnittsfahrzeiten durch diese Umleitung so sehr verlängern, dass vorgegebene Zeiten nicht eingehalten werden können, entscheidet der Veranstalter schnellstmöglich über einen eventuelle Annullierung der Kontrolle und informiert die Teilnehmer darüber.

8.3 Umweltregeln
Es muss seitens der Teilnehmer darauf geachtet werden, dass Parkplätze nicht durch Öl, Benzin oder andere Flüssigkeiten verunreinigt werden. Geeignete Materialien zur Aufnahme von umweltgefährdenden Substanzen sind vom Teilnehmer selbst bereitzuhalten. Dazu gehören ölabsorbierende Umweltmatten, die grundsätzlich bei Stillstand des Fahrzeuges und sichtbaren Verlusten (Tropfverlust) von Öl zu verwenden sind. Bei Reparaturen sind bei Gefahren für die Umwelt, besonders des Grundwassers, zusätzliche Sicherungen (z. B. Wannen) zu verwenden, für die jeder Teilnehmer selbst zu sorgen hat.

8.4 Unsportliches Verhalten
Teilnehmer, die sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, anderen Rallye-Teams, Zuschauern, Passanten und/oder dem Organisationsteam (Streckenposten, Zeitnehmer, etc.) unsportlich verhalten, werden nach dem Ermessen der Rallyeleitung bestraft. Ein Ausschluss aus der Veranstaltung durch den Veranstalter berechtigt nicht zur ganzen oder teilweisen Rückforderung des Startgeldes.

9. HAFTUNG

Die nachstehenden Haftungsvereinbarungen werden mit Abgabe der Nennung wirksam.

9.1 Haftung der Teilnehmer
Die Teilnehmer (Fahrer/in, Beifahrer/in und ggf. Mitfahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil-und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

9.2 Haftungsbeschränkung des Veranstalters etc., Verzichtserklärung
Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Sportwarte, Helfer, Streckeneigentümer, Behörden, Renndienste, Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, sowie alle andere natürliche oder juristische Personen, die mit der Organisation und des Ablaufs der Veranstaltung in Verbindung stehen, Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannter Personen und Stellen und die Teilnehmer und deren Helfer, außer für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Ausgenommen sind ferner Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Dieser Haftungsverzicht gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen der Startnummer und Veranstaltungskennzeichen entstehen.
Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen die Gewähr dafür, dass das teilnehmende Fahrzeug in einer der nachfolgend aufgeführten Weise zum Betrieb im Straßenverkehr zugelassen ist: Reguläre Zulassung, Saisonkennzeichen, Oldtimer H-Zulassung oder Oldtimerzulassung mit rotem Dauerkennzeichen (07 bzw. 06). Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen darüber hinaus persönliche Gewähr dafür, dass die Fahrzeuge während des gesamten Zeitraums der Teilnahme der Vorschriften der StVZO entsprechen.
Sind Fahrer/in oder Beifahrer/in nicht Eigentümer/in des Teilnehmer-Fahrzeugs, erklären Fahrer/in und Beifahrer/in sowie Anmelder/in mit Abgabe der Nennung, dass sich der Eigentümer mit der Teilnahme seines Fahrzeugs an einer Rallye des Pascal Kapp Rallye-Teams, der Ausschreibung und insbesondere dem unter Punkt 9 genannten Haftungsbedingungen einverstanden erklärt.
Jedwede Ansprüche, die dem Eigentümer des Wettbewerbsfahrzeugs im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, kann dieser lediglich gegen Anmelder/in, Fahrer/in oder Beifahrer/in geltend machen, nicht aber gegen natürliche und juristische Personen, die mit der Organisation und/oder Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Fahrer/in und Beifahrer/in müssen eine schriftliche Einverständniserklärung des Fahrzeugeigentümers bei der Rallye mitführen, die auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen ist.

9.3 Haftung bei Abbruch/Absage der Veranstaltung
Bei Abbruch/Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Terrorismus, Seuchen o. ä.) oder aus Sicherheitsgründen (behördliche Anordnungen/Verbote) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes sowie auf Erstattung sonstiger etwaiger Schäden.

Änderungen und Fehler behält sich der Veranstalter vor.

Bei Unklarheiten und Fragen steht Ihnen das Rallyebüro gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen
Pascal Kapp Rallye-Team